




Kompetenz: Öffentliches Bau- und Planungsrecht
- Beratung bei der Schaffung von Baurecht (Baugenehmigung, Vorbescheid, Abweichungen und Befreiungen, Auflagen, Baunachbarrecht), Landes- und Regionalplanung
- Beratung bei Aufstellung oder Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen
- Normenkontrollverfahren bei Bebauungsplänen und kommunalen Satzungen
- Öffentliche und private Umlegungsverfahren, Flurbereinigungsverfahren
- Enteignung und Entschädigung
- Beratung bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Denkmalschutz
- Städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge
- Vertretung in Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
- Planentschädigung und Amtshaftung
- Kommunalabgaben, Erschließungsbeitrag, Straßenausbaubeitrag
Für weitere Informationen: "Kanzleiflyer: Verwaltungsrecht"